- Mein Spezialgebiet: Insolvenzrecht
- Zivilrecht / Zivilprozess – Mediation / Deeskalation
- Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Vorsorge
Rechtliche Expertise und Hilfe bei Krise, Sanierung und Insolvenz
Worte, die zu Angstbegriffen werden können: „Insolvenzanfechtung“, „Geschäftsführerhaftung“ oder „Aufbringung des Stammkapitals“. Wird binnen kurzer Fristen nicht gezahlt, erfolgt die Klage, die von der Kanzlei des Verwalters „erledigt“ wird. Hier empfiehlt sich stets kompetente Unterstützung durch einen Insolvenzrechts-Spezialisten. Denn Insolvenzverwalter wollen viel Geld und haben wenig Zeit. In vielen Fällen führt die anwaltliche Unterstützung des Mandanten dazu, dass Ansprüche abgewehrt oder erheblich reduziert werden können.
Ich wende mich an (ehemalige) Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter und weitere Beteiligte, die sich in einer wirtschaftlichen bzw. finanziellen Krise oder bereits in der Insolvenz oder im Restschuldbefreiungsverfahren befinden. Was ich nicht anbiete: Ich bin kein Schuldnerberater und kein Insolvenzverwalter. Bei Rechtsfragen und Beratung zu diesen Verfahren, zur Vorbereitung von unternehmerischen Sanierungen und/oder Insolvenzanträgen kann ich Sie beraten und vertreten.
In krisenhaften Situationen treten rechtliche Minenfelder und Akteure wie Insolvenzverwalter und Inkassobüros, die hartnäckige und bisweilen sehr unangenehme Gesprächspartner sind. Eine möglicherweise überschuldete Erbschaft, ein Geschäft, das abgewickelt oder neu aufgestellt werden muss und die Frage, wie überhaupt mit dem Nachlass umzugehen ist, kann erhebliche Folgen für die Familie haben, die noch mit der Verarbeitung des Todes des Erblassers belastet sind. Gerade hier lauern rechtliche Risiken, die der Laie nur durch qualifizierte Beratung erkennen und umschiffen kann.
Die Insolvenz, auch die Nachlassinsolvenz, stellt eine rechtliche Zäsur dar. Es gelten dann die Spezialregelungen der Insolvenzordnung, die das bürgerliche Recht in weiten Teilen überlagern. Dem Spezialwissen der in diesen Situationen auftretenden Akteure, neben Insolvenzanwälten und Gerichten auch Staatsanwälte oder Krankenkassen, sollten Sie auf Augenhöhe begegnen und einen Anwalt an Ihre Seite nehmen.
Ich unterstütze Sie auch bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung zur Vermeidung einer Insolvenz oder als Verteidiger bei insolvenznahen Strafvorwürfen, wie Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen, Verletzung von Buchführungspflichten, Bankrott oder Insolvenzverschleppung.
Viele derjenigen, die bereits als Betroffene Kontakt mit einer Insolvenzverwalterkanzlei hatten, verbinden damit schlechte, sogar traumatische Erfahrungen. Besser werden zunächst diejenigen behandelt, die der Verwalter noch „braucht“ oder die ihm etwas aus der Masse abkaufen sollen.
Doch auch diese Personen werden sich verwundert die Augen reiben, wenn der bisher nette Verwalter eine Weile nach dem guten Geschäft oder dem konstruktiven Gespräch ein Anwaltsschreiben schickt, mit dem Tausende Euro in kurzer Frist zur Insolvenzmasse gefordert werden.
Spiegelbildlich könnten Ihnen noch Ansprüche gegen das insolvente Unternehmen zustehen, etwa als als Vermieter oder gesicherter Darlehensgeber. Aus seinem Selbstverständnis heraus wird der Verwalter prinzipiell versuchen, alle Ansprüche von der Masse fernhalten, selbst wenn gute Gründe für den Anspruch sprechen. Nur vertiefte insolvenzrechtliche Kenntnisse können hier Ihren Interessen zur Geltung verhelfen. Aus meiner Erfahrung in Verwalterkanzleien kenne ich die arbeitsteilige Praxis im Backoffice, die Mentalität der Verwalter sowie die Abläufe bei der Bearbeitung der Verfahren mit Insider-Blick.
Zivilrecht und Prozess – Mediation und Deeskalation
Das allgemeine Zivilrecht (Privatrecht) regelt Rechtsfragen des Alltags: Handy-, Auto- oder Immobilienkauf, der Nachbarstreit, ein (mißlungenes) Geschäft, das im Internet abgeschlossen wurde, u.v.m. Immer wieder stellen sich rechtliche Problem, auf die die Gesetze und die Gerichte Antworten geben. Recht haben hilft oft wenig, wenn es nicht durchgesetzt werden kann: Dies ist die Aufgabe des Zivilprozesses und daran anschließend die Zwangsvollstreckung eines erstrittenen Urteils. Hier unterstütze und vertrete ich Ihre Anliegen.
Doch nicht immer ist das „Recht haben“ und „Recht bekommen“ hilfreich oder ein sinnvoller Weg. Oft genug bleiben Konflikte ungelöst bestehen, obwohl es ein Urteil gibt, das den Streit der Parteien in der einen oder anderen Frage rechtlich klärt: Der Weg zu Gericht bringt eine richterliche Entscheidung, doch oftmals keine wirkliche Konfliktlösung. Viele Konfliktfälle können mit den Methoden der integrierten Mediation einer umfassenderen, nachhaltigen und alle Seiten befriedigenden Lösung zugeführt werden. Es muß zunächst nur die Bereitschaft der bestehen, dass sich die Konfliktparteien an einen Tisch setzen und der Mediator mit ihnen ein erstes Gespräch führen kann. Solche Anstöße können auch von Dritten kommen, sei es der Steuerberater oder ein Therapeut oder auch ein Rechtsanwalt, der z.B. bei einer Erbengemeinschaft oder in einer Familiensache berät.
Methoden der integrierten Mediation verhelfen aber auch zur Deeskalierung eines Konfliktes oder eines Streits. In vielen Fällen ist es wesentlich sinnvoller, eine Lösung abseits eines Gerichts zu treffen. Gerne berate und unterstütze ich Sie dabei, in einem Konflikt eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen und denen Ihres Konfliktgegenübers wesentlich besser gerecht wird als jede Gerichtsentscheidung, die notwendigerweise Verlierer kennt, weil einer den Prozess verlieren wird. Bestenfalls kommt ein Kompromiß (Vergleich) zustande. Bei einer Mediation hingegen ist das Ziel der Konsens der Parteien.
Einen Überblick über das Verfahren der Mediation finden Sie in diesem kurzen Videobeitrag: https://youtu.be/fBIwOlIgAn4
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Vorsorge
Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
Hierzu gehören schwerpunktmäßig die Rechtsgestaltung und die rechtliche Beratung der Unternehmer im Handels- und Gesellschaftsrecht. Meine Mandanten sind Freiberufler, Einzelunternehmer, GF von GmbH und GmbH & Co. KG, gerade auch in Nachfolge-, Übertragungs-, Krisen- und sonstigen Gestaltungsfragen. Daneben stellen sich dem Unternehmer im Geschäftsleben eine Fülle von Rechtsfragen, wie Vertrags- und AGB-Recht, Zahlungs-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Das Spektrum reicht von der außergerichtlichen Vertretung über die Prozessführung bis zur Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Dabei versuche ich nach Möglichkeit, Prozesse zu vermeiden und Konflikte außergerichtlich beizulegen. Gerade der Griff zum Telefonhörer und ein persönliches Wort wirkt in vielen Fällen deeskalierend, bevor Positionen durch zigfaches Hin- und Herschreiben hoffnungslos verhärtet sind.
Andererseits müssen Berufs-Pleitiers wie der sprichwörtliche „Schuldenkönig“ durch konsequentes Forderungsmanagement und zügiges Einleiten gerichtlicher Schritte gehindert werden, weitere Schäden anzurichten und Schranken gesetzt werden.
Erbrecht + Vorsorge – gerade für Unternehmer und Freiberufler
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Bereich des Erbrechts und der vorsorgenden Gestaltung, wie Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Sowohl der Unternehmer und seine Familie, als auch die meisten anderen Menschen haben grundsätzlichen Beratungsbedarf, der durchaus erkannt, gerne aber immer weiter aufgeschoben wird, weil die Auseinandersetzung mit Unfall, Krankheit und Tod nur allzu gerne beiseite geschoben wird. Bisweilen gibt erst ein konkreter Anlass im eigenen Umfeld den Anstoß, sich dieses höchstpersönlichen, sensiblen Themenfeldes anzunehmen. Wie meine Erfahrung zeigt, werden im Rahmen der Beratung häufig weitere Fragestellungen „entdeckt“, deren Bearbeitung Zeit, Gespräche mit den Beteiligten und viel Nachdenken erfordert. Dann ist es gut zu wissen, dass der Berater nicht nur Interessenvertreter und Vertrauensperson ist, sondern auch effizient und kostentransparent arbeitet und für den Mandanten stets erreichbar und ansprechbar ist.
Für Unternehmer und Selbständige ist der Beratungsbedarf besonders hoch, wie diese exemplarischen Fragen zeigen: Wer kann für das Geschäft oder die Praxis handeln, wenn der Chef aufgrund eines Unfalls ausfällt? Liegen ausreichende Vertretungsregeln und Vollmachten vor? Kann eine Vertrauensperson auf eine Vorsorgevollmacht und ggfs. auch eine Patientenverfügung zugreifen? Ist kurzfristig Geld liquide verfügbar, um auflaufende Rechnungen zu bezahlen? Wie schütze ich meinen Nachfolger und das Unternehmen vor unerwünschter Erbfolge und Pflichtteilsansprüchen?
In dem Spezialgebiet der Nachlassinsolvenz trifft das Insolvenzrecht mit seinen besonderen Regeln mit den ausdifferenzierten, mitunter in der Praxis harten Normen des Erbrechts zusammen. Eine juristisch schwierige Gemengelage. Dies erfordert für die dem Nachlass-Insolvenzverwalter gegenüber stehenden Angehörigen, etwa den aufgrund eines Todesfalles aus einer Lebensversicherung oder Rentenleistung Begünstigten, die der Verwalter an sich ziehen möchte, einen kundigen Anwalt und eine engagierte Vertretung. In diesem rechtlichen Minenfeld haben einige Mandanten leider schlechte Erfahrungen mit unsäglich agierenden Insolvenzverwaltern machen müssen. Hier hilft nur, sich starken Beistand zu holen, der die Angriffe auf Augenhöhe parieren kann.