Honorar
Übersicht
- Privat-Stundensatz: € 200,00
- Regel-Stundensatz: € 230,00

Ich biete meine Leistungen auf Stundenhonorarbasis an. In Gerichtsverfahren oder bei der Vertretung kann eine Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG oder eine Pauschale vereinbart werden.
Regelmäßig wird bei der Beratung eine Vereinbarung über die Vergütung geschlossen. Die Gebühr bei Verbrauchern als Mandanten für ein erstes, orientierendes Beratungsgespräch (ca. 1 – 1,5 Std.) beträgt 200 EUR zzgl. MwSt. (Endpreis: 238 EUR). Ein Betrag von 226,10 EUR wird oft von der Rechtsschutzversicherung gedeckt – fragen Sie nach. Für Unternehmer beträgt die Erstberatungsgebühr individuell 230-350 EUR zzgl. MwSt.
Der Privat-Stundensatz beträgt 200,00 EUR / Stunde (168,07 € netto zzgl. 19% USt.) und gilt für Leistungen an Einzelpersonen im allgemeinen Privatrecht und Gegenstandswerten bis 45.000 Euro.
Der Regel-Stundensatz von 230,00 EUR / Stunde (193,28 € netto zzgl. 19% USt.) gilt für Unternehmen und Selbständige (auch Geschäftsführer) sowie bei Gegenstandswerten über 45.000 EUR.
Vergleichen Sie diese Stundensätze gerne und informieren Sie sich. Entsprechend qualifizierte Anwaltskompetenz wird meist zu deutlich höheren Stundensätzen angeboten. Meine schlanke Kanzleistruktur ermöglicht dies. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in der Regel monatlich.
Die Einzelheiten werden in einer schlanken Honorarvereinbarung niedergelegt. Auf „Kleingedrucktes“ verzichte ich.
