Mein Spezialgebiet – Insolvenzrecht

Rechtliche Expertise und Hilfe bei Krise, Sanierung und Insolvenz

Worte, die zu Angstbegriffen werden können: „Insolvenzanfechtung“, „Geschäftsführerhaftung“ oder „Aufbringung des Stammkapitals“. Wird binnen kurzer Fristen nicht gezahlt, erfolgt die Klage, die von der Kanzlei des Verwalters „erledigt“ wird. Hier empfiehlt sich stets kompetente Unterstützung durch einen Insolvenzrechts-Spezialisten. Denn Insolvenzverwalter wollen viel Geld und haben wenig Zeit. In vielen Fällen führt die anwaltliche Unterstützung des Mandanten dazu, dass Ansprüche abgewehrt oder erheblich reduziert werden können.

Ich wende mich an (ehemalige) Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter und weitere Beteiligte, die sich in einer wirtschaftlichen bzw. finanziellen Krise oder bereits in der Insolvenz oder im Restschuldbefreiungsverfahren befinden. Was ich nicht anbiete: Ich bin kein Schuldnerberater und kein Insolvenzverwalter. Bei Rechtsfragen und Beratung zu diesen Verfahren, zur Vorbereitung von unternehmerischen Sanierungen und/oder Insolvenzanträgen kann ich Sie beraten und vertreten.

In krisenhaften Situationen treten rechtliche Minenfelder und Akteure wie Insolvenzverwalter und Inkassobüros, die hartnäckige und bisweilen sehr unangenehme Gesprächspartner sind. Eine möglicherweise überschuldete Erbschaft, ein Geschäft, das abgewickelt oder neu aufgestellt werden muss und die Frage, wie überhaupt mit dem Nachlass umzugehen ist, kann erhebliche Folgen für die Familie haben, die noch mit der Verarbeitung des Todes des Erblassers belastet sind. Gerade hier lauern rechtliche Risiken, die der Laie nur durch qualifizierte Beratung erkennen und umschiffen kann.

Die Insolvenz, auch die Nachlassinsolvenz, stellt eine rechtliche Zäsur dar. Es gelten dann die Spezialregelungen der Insolvenzordnung, die das bürgerliche Recht in weiten Teilen überlagern. Dem Spezialwissen der in diesen Situationen auftretenden Akteure, neben Insolvenzanwälten und Gerichten auch Staatsanwälte oder Krankenkassen, sollten Sie auf Augenhöhe begegnen und einen Anwalt an Ihre Seite nehmen.

Ich unterstütze Sie auch bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung zur Vermeidung einer Insolvenz oder als Verteidiger bei insolvenznahen Strafvorwürfen, wie Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen, Verletzung von Buchführungspflichten, Bankrott oder Insolvenzverschleppung.

Viele derjenigen, die bereits als Betroffene Kontakt mit einer Insolvenzverwalterkanzlei hatten, verbinden damit schlechte, sogar traumatische Erfahrungen. Besser werden zunächst diejenigen behandelt, die der Verwalter noch „braucht“ oder die ihm etwas aus der Masse abkaufen sollen.

Doch auch diese Personen werden sich verwundert die Augen reiben, wenn der bisher nette Verwalter eine Weile nach dem guten Geschäft oder dem konstruktiven Gespräch ein Anwaltsschreiben schickt, mit dem Tausende Euro in kurzer Frist zur Insolvenzmasse gefordert werden.

Spiegelbildlich könnten Ihnen noch Ansprüche gegen das insolvente Unternehmen zustehen, etwa als als Vermieter oder gesicherter Darlehensgeber. Aus seinem Selbstverständnis heraus wird der Verwalter prinzipiell versuchen, alle Ansprüche von der Masse fernhalten, selbst wenn gute Gründe für den Anspruch sprechen. Nur vertiefte insolvenzrechtliche Kenntnisse können hier Ihren Interessen zur Geltung verhelfen. Aus meiner Erfahrung in Verwalterkanzleien kenne ich die arbeitsteilige Praxis im Backoffice, die Mentalität der Verwalter sowie die Abläufe bei der Bearbeitung der Verfahren mit Insider-Blick.