Anwaltliche Unterstützung bei Krise, Sanierung und Insolvenz
Worte, die zu Angstbegriffen werden können: „Insolvenzanfechtung“, „Geschäftsführerhaftung“ oder „Aufbringung des Stammkapitals“. Wird binnen kurzer Fristen nicht gezahlt, erfolgt die Klage, die von der Kanzlei des Verwalters „erledigt“ wird. Hier empfiehlt sich die kompetente Unterstützung durch einen Insolvenzrechts-Spezialisten. Insolvenzverwalter wollen Geld und haben wenig Zeit. In vielen Fällen führt die Unterstützung des Mandanten dazu, dass Ansprüche abgewehrt oder reduziert werden können.
Ich wende mich ferner an Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter und weitere Beteiligte, die sich in einer wirtschaftlichen bzw. finanziellen Krise oder bereits in der Insolvenz oder im Restschuldbefreiungsverfahren befinden. Bei den auftretenden Rechts- und Praxisfragen, zur Vorbereitung von Sanierungen oder Insolvenzanträgen kann ich Sie beraten und vertreten. Ich bin Ihre Unterstützung und arbeite nicht als Insolvenzverwalter tätig. Anders als Schuldenberater bin ich als Jurist auf Augenhöhe mit Richtern, Staatsanwälten, Insolvenzverwaltern.
In krisenhaften Situationen treten rechtliche Minenfelder auf. Bislang gern vermiedene Akteure wie Insolvenzverwalter und Inkassobüros treten auf – von Amts wegen hartnäckig und unangenehm. Und dies ohne „Schuld“, denn z.B. eine überschuldete Erbschaft, ein Geschäft, das finanziell saniert werden muss und die Frage, wie überhaupt mit dem Nachlass umzugehen ist, kann erhebliche Folgen für die Familie haben, die noch mit der Verarbeitung des Todes des Erblassers belastet sind. Hier lauern rechtliche Risiken, die der Laie oft nur durch qualifizierte Beratung erkennen und umschiffen kann.
Die Insolvenz stellt eine rechtliche Zäsur dar. Es gelten die Spezialregelungen der Insolvenzordnung, die das bürgerliche Recht überlagern. Dem Spezialwissen etwa der Insolvenzanwälte, Gerichte auch Staatsanwälte oder Krankenkassen, sollten Sie auf Augenhöhe begegnen und einen fachkompetenten Anwalt an Ihre Seite nehmen.
Ich unterstütze Sie auch bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung zur Vermeidung einer Insolvenz oder als Verteidiger bei insolvenznahen Strafvorwürfen. Insolvenzdelikte sind u.a. die Insolvenzverschleppung, der Bankrott, das Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen und die Verletzung von Buchführungspflichten. Aber auch Untreue und Eingehungsbetrug werden im Insolvenzkontext von der Staatsanwaltschaft untersucht.
Viele derjenigen, die bereits als Betroffene Kontakt mit einer Insolvenzverwalterkanzlei hatten, verbinden damit ungute, bis hin zu traumatischen Erfahrungen. Besser werden zunächst diejenigen behandelt, die der Verwalter noch „braucht“ oder die ihm etwas aus der Masse abkaufen sollen. Doch auch diese Personen werden sich verwundert die Augen reiben, wenn der bisher nette Verwalter eine Weile nach dem guten Geschäft oder dem konstruktiven Gespräch ein Anwaltsschreiben schickt, mit dem Tausende Euro zur Insolvenzmasse gefordert werden.
Spiegelbildlich könnten Ihnen Ansprüche gegen das insolvente Unternehmen zustehen, etwa als als Vermieter oder gesicherter Darlehensgeber. Aus seinem Selbstverständnis heraus wird der Verwalter prinzipiell versuchen, Ansprüche von der Masse fernhalten, selbst wenn gute Gründe für Ihr Anliegen sprechen. Nur vertiefte insolvenzrechtliche und praktische Kenntnisse können hier Ihren Interessen zur Geltung verhelfen. Aus meiner Erfahrung in Verwalterkanzleien kenne ich die arbeitsteilige Praxis im Backoffice, die Mentalität der Verwalter sowie die Abläufe bei der Bearbeitung der Verfahren mit Insider-Blick.