Mein Spezialgebiet – Insolvenzrecht

Anwaltliche Unterstützung bei Krise und Insolvenz

Worte, die Angstbegriffe werden können: „Insolvenzanfechtung“ oder „Geschäftsführerhaftung“. Wird in kurzer Frist nicht gezahlt, erfolgt die Klage, die von der Kanzlei des Verwalters „erledigt“ wird. Hier empfiehlt sich die kompetente Unterstützung durch einen Insolvenzrechts-Spezialisten. Insolvenzverwalter wollen Geld und haben wenig Zeit. In vielen Fällen führt die Unterstützung des Mandanten dazu, dass Ansprüche abgewehrt oder erheblich reduziert werden können.

Ich wende mich an Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter und andere, die sich in einer Krise, in der Insolvenz oder bereits im Restschuldbefreiungs-Verfahren befinden. Bei den auftretenden Rechts- und Praxisfragen, zur Vorbereitung von Sanierungen oder Insolvenzanträgen kann ich Sie beraten und vertreten. Ich bin Ihre Unterstützung, wenn Sie an einer Insolvenz beteiligt sind und arbeite nicht selbst als Insolvenzverwalter. Anders als Schuldenberater für Verbraucher bin ich als Anwalt mit zwei jur. Examen und langer Erfahrung in der Insolvenzpraxis auf Augenhöhe mit Richtern, Staatsanwälten und Insolvenzverwaltern und trete entsprechend auf.

In Krisen treten rechtliche Minenfelder auf. Im normalen Leben ungekannte Spieler wie Insolvenzverwalter und Inkassobüros treten auf – anfangs nett, später meist unangenehm, stets hartnäckig. All dies ohne Ihre „Schuld“, denn z.B. eine überschuldete Erbschaft oder ein Geschäft, das finanziell saniert werden muss, tritt mitunter unvorbereitet ein. All das kann erhebliche Folgen für die Familie haben, die noch mit der Verarbeitung des Todesfalls oder anderen Themen befasst sind. Hier lauern rechtliche Risiken, die der Laie nur durch qualifizierte Beratung erkennen und umschiffen kann.

Die Insolvenz ist eine rechtliche Zäsur. Es gelten anun die Spezial-regelungen der Insolvenzordnung, die das allgemeine Recht überlagern. Dem Spezialwissen der Player im „Insolvenzbusiness“ (Anwälte, Gerichte, Staatsanwälte, Krankenkassen…), sollten Sie auf Augenhöhe begegnen und einen kompetenten Anwalt an Ihre Seite nehmen.

Ich unterstütze Sie bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung zur Vermeidung oder Einleitung einer persönlichen oder Unternehmens-Insolvenz und als Verteidiger bei Strafvorwürfen in der Unternehmenskrise. Typische Insolvenzdelikte sind Insolvenzverschleppung, Bankrott, das Vorenthalten von SV-Beiträgen und die Verletzung von Buchführungspflichten. Auch Untreue und Eingehungsbetrug werden im Insolvenzkontext von der Staatsanwaltschaft untersucht und führen zu Ermittlungsverfahren meist gegen GmbH-Geschäftsführer. Die Haftung des Geschäftsführers ist ein weites, haftungsträchtiges und daher für Betroffene und belastendes Feld. Anwaltliche Begleitung ist in dieser schwierigen Phase in den meisten Fällen anzuraten, um sie zu überwinden und neu starten zu können.

Diejenigen, die als Betroffene Kontakt mit einem Insolvenzverwalter hatten, verbinden damit schlechte, bisweilen sogar traumatische Erfahrungen. Besser werden zunächst diejenigen behandelt, die der Verwalter noch „braucht“ oder die ihm etwas aus der Masse abkaufen sollen. Doch auch diese Personen werden sich verwundert die Augen reiben, wenn der bisher nette Verwalter eine Weile nach dem guten Geschäft oder dem konstruktiven Gespräch ein Anwaltsschreiben schickt, mit dem in kurzer Frist hohe Zahlungen zur Insolvenzmasse gefordert werden.

Spiegelbildlich könnten Ihnen Ansprüche gegen das insolvente Unternehmen zustehen, etwa als als Vermieter oder Sicherungsgeber. Aus seinem Selbstverständnis heraus wird der Verwalter jedoch versuchen, Ansprüche von der Masse fernhalten, selbst wenn gute Gründe für Ihr Anliegen sprechen. Nur vertiefte insolvenzrechtliche und praktische Kenntnisse können hier Ihren Interessen zur Durchsetzung verhelfen. Aus meiner Erfahrung in Verwalterkanzleien kenne ich die arbeitsteilige Praxis im Backoffice, die Mentalität der Verwalter sowie die Abläufe bei der Bearbeitung der Verfahren mit dem Insider-Blick auf Augenhöhe.

Gleiches gilt, wenn z.B. die Krankenkassen als Einzugsstellen der SV-Beiträge an GmbH-GF herantreten, von Ihnen persönlich die Zahlung von Beiträgen verlangen und dabei mit Schadensersatz und Strafverfahren drohen. Auch hier verhilft die professionelle Begleitung dazu, ernst genommen und werden und zu einer fairen und rechtmäßigen Lösung – oft stellt sich bei einer nochmaligen Überprüfung heraus, dass keine Ansprüche bestehen ud die Drohungen unberechtigt waren.

Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht

Hierzu gehören schwerpunktmäßig die Rechtsgestaltung und die rechtliche Beratung der Unternehmer im Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Meine Mandanten sind Freiberufler, Einzelunternehmer, GF von GmbH und GmbH & Co. KG, gerade auch in Nachfolge-, Übertragungs-, Krisen- und sonstigen Gestaltungsfragen. Daneben stellen sich dem Unternehmer im Geschäftsleben eine Fülle von Rechtsfragen, wie Vertrags- und AGB-Recht, Zahlungs-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Das Spektrum reicht von der außergerichtlichen Vertretung über die Prozessführung bis zur Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Dabei versuche ich im Interesse meiner Mandanten nach Möglichkeit, langwierige, belastende und mühselige Prozesse zu vermeiden und Konflikte außergerichtlich im Verhandlungswege beizulegen. Gerade der Griff zum Telefonhörer und ein persönliches Wort wirkt in vielen Fällen deeskalierend, bevor Positionen durch zigfaches Hin- und Herschreiben hoffnungslos verhärtet sind. Auch der menschliche Respekt verdient es, in den Vordergrund gerückt zu werden. Anwandlungen anwaltlicher Arroganz werden Sie bei mir nicht finden.

Andererseits müssen Berufs-Pleitiers wie der sprichwörtliche „Schuldenkönig“ durch konsequentes Forderungsmanagement und zügiges Einleiten gerichtlicher und vollstreckungsrechtlicher Schritte daran gehindert werden, weitere Schäden anzurichten.

Erbrecht und Vorsorge – gerade für Unternehmer und Freiberufler

Ein weiterer Bereich ist das Erbrecht und die vorsorgenden Gestaltung, wie Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Sowohl der Unternehmer und seine Familie, als auch die meisten anderen Menschen haben grundsätzlichen Beratungsbedarf, der durchaus erkannt, gerne aber immer weiter aufgeschoben wird, weil die Auseinandersetzung mit Unfall, Krankheit und Tod nur allzu gerne beiseite geschoben wird. Bisweilen gibt erst ein konkreter Anlass im eigenen Umfeld den Anstoß, sich dieses höchstpersönlichen, sensiblen Themenfeldes anzunehmen. Wie meine Erfahrung zeigt, werden im Rahmen der Beratung häufig weitere Fragestellungen „entdeckt“, deren Bearbeitung Zeit, Gespräche mit den Beteiligten und viel Nachdenken erfordert. Dann ist es gut zu wissen, dass der Berater nicht nur Interessenvertreter und Vertrauensperson ist, sondern auch effizient und kostentransparent arbeitet und für den Mandanten stets erreichbar und ansprechbar ist.

Für Unternehmer und Selbständige ist der Beratungsbedarf besonders hoch, wie diese exemplarischen Fragen zeigen: Wer kann für das Geschäft oder die Praxis handeln, wenn der Chef aufgrund eines Unfalls ausfällt? Liegen ausreichende Vertretungsregeln und Vollmachten vor? Kann eine Vertrauensperson auf eine Vorsorgevollmacht und ggfs. auch eine Patientenverfügung zugreifen? Ist kurzfristig Geld liquide verfügbar, um auflaufende Rechnungen zu bezahlen? Wie schütze ich meinen Nachfolger und das Unternehmen vor unerwünschter Erbfolge und Pflichtteilsansprüchen?

In dem Spezialgebiet der Nachlassinsolvenz trifft das Insolvenzrecht mit seinen besonderen Regeln mit den ausdifferenzierten, mitunter in der Praxis harten Normen des Erbrechts zusammen. Eine juristisch schwierige Gemengelage. Dies erfordert für die dem Nachlass-Insolvenzverwalter gegenüber stehenden Angehörigen, etwa den aufgrund eines Todesfalles aus einer Lebensversicherung oder Rentenleistung Begünstigten, die der Verwalter an sich ziehen möchte, einen kundigen Anwalt und eine engagierte Vertretung. In diesem rechtlichen Minenfeld haben einige Mandanten leider schlechte Erfahrungen mit unsäglich agierenden Insolvenzverwaltern machen müssen. Hier hilft nur, sich starken Beistand zu holen, der die Angriffe auf Augenhöhe parieren kann.