Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
Hierzu gehören schwerpunktmäßig die Rechtsgestaltung und die rechtliche Beratung der Unternehmer im Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Meine Mandanten sind Freiberufler, Einzelunternehmer, GF von GmbH und GmbH & Co. KG, gerade auch in Nachfolge-, Übertragungs-, Krisen- und sonstigen Gestaltungsfragen. Daneben stellen sich dem Unternehmer im Geschäftsleben eine Fülle von Rechtsfragen, wie Vertrags- und AGB-Recht, Zahlungs-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Das Spektrum reicht von der außergerichtlichen Vertretung über die Prozessführung bis zur Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Dabei versuche ich im Interesse meiner Mandanten nach Möglichkeit, langwierige, belastende und mühselige Prozesse zu vermeiden und Konflikte außergerichtlich im Verhandlungswege beizulegen. Gerade der Griff zum Telefonhörer und ein persönliches Wort wirkt in vielen Fällen deeskalierend, bevor Positionen durch zigfaches Hin- und Herschreiben hoffnungslos verhärtet sind. Auch der menschliche Respekt verdient es, in den Vordergrund gerückt zu werden. Anwandlungen anwaltlicher Arroganz werden Sie bei mir nicht finden.
Andererseits müssen Berufs-Pleitiers wie der sprichwörtliche „Schuldenkönig“ durch konsequentes Forderungsmanagement und zügiges Einleiten gerichtlicher und vollstreckungsrechtlicher Schritte daran gehindert werden, weitere Schäden anzurichten.
Erbrecht und Vorsorge – gerade für Unternehmer und Freiberufler
Ein weiterer Bereich ist das Erbrecht und die vorsorgenden Gestaltung, wie Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Sowohl der Unternehmer und seine Familie, als auch die meisten anderen Menschen haben grundsätzlichen Beratungsbedarf, der durchaus erkannt, gerne aber immer weiter aufgeschoben wird, weil die Auseinandersetzung mit Unfall, Krankheit und Tod nur allzu gerne beiseite geschoben wird. Bisweilen gibt erst ein konkreter Anlass im eigenen Umfeld den Anstoß, sich dieses höchstpersönlichen, sensiblen Themenfeldes anzunehmen. Wie meine Erfahrung zeigt, werden im Rahmen der Beratung häufig weitere Fragestellungen „entdeckt“, deren Bearbeitung Zeit, Gespräche mit den Beteiligten und viel Nachdenken erfordert. Dann ist es gut zu wissen, dass der Berater nicht nur Interessenvertreter und Vertrauensperson ist, sondern auch effizient und kostentransparent arbeitet und für den Mandanten stets erreichbar und ansprechbar ist.
Für Unternehmer und Selbständige ist der Beratungsbedarf besonders hoch, wie diese exemplarischen Fragen zeigen: Wer kann für das Geschäft oder die Praxis handeln, wenn der Chef aufgrund eines Unfalls ausfällt? Liegen ausreichende Vertretungsregeln und Vollmachten vor? Kann eine Vertrauensperson auf eine Vorsorgevollmacht und ggfs. auch eine Patientenverfügung zugreifen? Ist kurzfristig Geld liquide verfügbar, um auflaufende Rechnungen zu bezahlen? Wie schütze ich meinen Nachfolger und das Unternehmen vor unerwünschter Erbfolge und Pflichtteilsansprüchen?
In dem Spezialgebiet der Nachlassinsolvenz trifft das Insolvenzrecht mit seinen besonderen Regeln mit den ausdifferenzierten, mitunter in der Praxis harten Normen des Erbrechts zusammen. Eine juristisch schwierige Gemengelage. Dies erfordert für die dem Nachlass-Insolvenzverwalter gegenüber stehenden Angehörigen, etwa den aufgrund eines Todesfalles aus einer Lebensversicherung oder Rentenleistung Begünstigten, die der Verwalter an sich ziehen möchte, einen kundigen Anwalt und eine engagierte Vertretung. In diesem rechtlichen Minenfeld haben einige Mandanten leider schlechte Erfahrungen mit unsäglich agierenden Insolvenzverwaltern machen müssen. Hier hilft nur, sich starken Beistand zu holen, der die Angriffe auf Augenhöhe parieren kann.