Honorar
Übersicht
- Privat-Stundensatz (netto) € 159,00
- Regel-Stundensatz (netto) € 189,00
Ich biete meine Leistungen auf Stundenhonorarbasis an. In Gerichtsverfahren oder bei der Vertretung kann eine Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG oder eine Pauschale vereinbart werden.
Regelmäßig wird bei der Beratung eine Vereinbarung über die Vergütung geschlossen. Die Gebühr bei Verbrauchern als Mandanten für ein erstes, orientierendes Beratungsgespräch beträgt 200 EUR zzgl. MwSt. (Endpreis: 238 EUR). Ein Betrag von 226,10 EUR wird meist von der Rechtsschutzversicherung gedeckt – fragen Sie nach. Bei schwierigen Fällen und für Unternehmer beträgt die Erstberatungsgebühr individuell ca. 200-300 EUR zzgl. MwSt.
Der Privat-Stundensatz beträgt netto 159,00 EUR / Stunde (Endpreis zzgl. 19% USt.: EUR 189,21) und gilt für Leistungen an Einzelpersonen im allgemeinen Privatrecht und Gegenstandswerten bis 45.000 Euro.
Der Regel-Stundensatz von 189,00 EUR / Stunde (Endpreis zzgl. 19% USt.: EUR 224,91) gilt für Unternehmen und Selbständige (auch Geschäftsführer) und im Insolvenz-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie bei Gegenstandswerten über 45.000 EUR.
Vergleichen Sie diese Stundensätze gerne und informieren Sie sich. Entsprechend qualifizierte Anwaltskompetenz wird meist zu deutlich höheren Stundensätzen angeboten. Meine schlanke Kanzleistruktur ohne Statussymbole ermöglicht dies. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in der Regel monatlich.
Die Einzelheiten werden in einer Honorarvereinbarung niedergelegt, die nur zwei Seiten DIN A 4 umfasst. Auf „Kleingedrucktes“ verzichte ich. Auch diese klare Gestaltung hebt sich ab vom Markt – zu Ihrem Wohl.