Preise

Honorar

Übersicht

  • Basis-Stundensatz (netto) € 149,00
  • Regelsatz pro Stunde (netto) € 179,00

Ich biete meine Leistungen auf Stundenhonorarbasis an. In Gerichtsverfahren oder bei der Vertretung kann eine Vergütung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG oder eine Pauschale vereinbart werden.

Regelmäßig wird bei der Beratung eine Vereinbarung über die Vergütung geschlossen. Im Übrigen beträgt gem. § 34 Abs. 1 RVG die Gebühr bei Verbrauchern als Mandanten für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro. Eine Erstberatung wird bei Privatpersonen oft von der Rechtsschutzversicherung übernommen – fragen Sie nach. Hinzu kommt jeweils die Umsatzsteuer.

Der Privat-Stundensatz beträgt netto 149,00 EUR / Stunde (Endpreis zzgl. 19% USt.: EUR 177,31) und gilt für Leistungen an Einzelpersonen im Bereich des Insolvenzrechts und des allgemeinen Privatrechts bei Gegenstandswerten bis 40.000 Euro.

Der Regel-Stundensatz von 179,00 EUR / Stunde (Endpreis zzgl. 19% USt.: EUR 213,01) gilt für Unternehmer, Firmen und Selbständige (auch Geschäftsführer von Unternehmen) und im Gesellschafts-, Unternehmens- und Nachfolgerecht sowie allgemein bei Gegenstandswerten über 40.000 EUR.

Vergleichen Sie diese Stundensätze gerne und informieren Sie sich. Entsprechende Anwaltskompetenzen werden meist zu deutlich höheren Stundensätzen angeboten. Meine schlanke Kanzleistruktur ohne teure Statussymbole ermöglicht dies. Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt in der Regel monatlich.

Die Einzelheiten werden in einer Honorarvereinbarung niedergelegt, die leicht lesbar zwei Seiten DIN A 4 umfasst. Auf „Kleingedrucktes“ verzichte ich. Auch diese stringent klare Gestaltung der Mandats-Beziehung hebt sich ab vom Markt – zu Ihrem Wohl.