Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als Hüter der Verfassung hat erneut klargestellt, dass die Meinungsfreiheit ein zentrales Fundament des demokratischen Rechtsstaats ist. In seinem aktuellen Beschluss (Az. 1 BvR 1182/24) hat es die Verurteilung einer im Ausland geborenen Frau, die damals als Haushaltshilfe arbeitete, wegen Beleidigung (§ 185 StGB) aufgehoben, die ihren Anwalt in vier E-Mails heftig…