Eine aktuelle Entscheidung des „Bayerischen Obersten“ hilft Gläubigern, Ersatzansprüche festzustellen und gegen Geschäftsführer durchzusetzen Nach dem Bayerischen Obersten Landesgericht – Beschl. v. 31.5.2024 – Az. 101 VA 243/23 – haben Gläubiger des in Insolvenz gegangenen Unternehmens auch dann einen Anspruch auf Einsicht in die Insolvenzakte, wenn sie keine Forderung zur Tabelle angemeldet haben. Das erforderliche…