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Zwei aktuelle Gerichtsurteile geben Anlass, darüber nachzudenken, auch digitale Inhalte zum Gegenstand der Vorsorge im Not- oder Todesfall zu machen: Am 12.07.2018 entschied der BGH, dass der Erbe auch in die Verträge des Verstorbenen mit sozialen Netzwerken, wie etwa Facebook, eintritt. Mit dem Zugang zu dem Benutzerkonto durch den Erben ist die Einsichtnahme in die […]
September 2019
Kanzlei Dr. Arnaud
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